Wahrung der Privilegien
Non-Profit-Organisationen genießen im Steuerrecht umfangreiche Privilegien, insbesondere in Form von Steuerbefreiungen. Auf der anderen Seite knüpft der Gesetzgeber die Gewährung dieser Vorteile an eine Vielzahl von Voraussetzungen formaler und tatsächlicher Art. Die Finanzverwaltung beäugt die Einhaltung des sogenannten Vereinssteuerrechts zunehmend kritisch und bittet immer häufiger auch Non-Profit-Organisationen zur Kasse.
Schnell droht bei einem Fehlverhalten Ungemach: Die Gemeinnützigkeit, welche eine Non-Profit-Organisation weitgehend von steuerlichen Ansprüchen befreit, kann auch rückwirkend entzogen werden, was regelmäßig zu hohen Steuernachzahlungen führt und eine solche Organisation schnell in den Ruin treiben kann. Zudem läuft der Vorstand einer solchen Non-Profit-Organisation Gefahr, persönlich für schuldhafte steuerliche Verfehlungen der Organisation in Haftung genommen zu werden.
Unsere Mitarbeiter kennen sich im komplexen Recht der Non-Profit-Organisation bestens aus und sind mit sämtlichen Neuerungen im Recht bereits vertraut. Sie können also unter Beibehaltung der steuerlichen Privilegien und ohne existenzielle Angst weiterhin mit Ihrer Organisation Gutes bewirken.
Unsere Leistungen
Rechtsformwahl und Umstrukturierung von Non-Profit-Organisationen
Gestaltung von Spenden
Rechnungslegung unter besondere Berücksichtigung der Trennung von ideellem Bereich, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Zweckbetrieben und Vermögensverwaltung
Ausgliederungsmodelle für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Beratung bei Sponsoring
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