top of page
AutorenbildKanzlei Rothstein

Jahresabschluss

Aktualisiert: 6. Feb. 2023

Ein ganzes Jahr im Überblick

Der Jahresabschluss vermittelt Informationen über den finanzwirtschaftlichen Verlauf eines zurückliegenden Wirtschaftsjahres. Dabei sind zentrale Funktionen des Abschlusses zu unterscheiden:

  • Zunächst kommt dem Abschluss eine Informationsfunktion zu, wonach er den Abschlussadressaten und weiteren interessierten Personen entscheidungsnotwendige Informationen liefert. Nach § 264 Abs. HGB soll der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln (sog. „True-and-fair-view“).

  • Daneben ist das Ergebnis des Abschlusses für die Bemessung von Zahlungen relevant (Steuern, Beiträge, Tantiemen, Prämien etc.).

Es gilt beiden Funktionen mit Fingerspitzengefühl gerecht zu werden. Dabei werden unsere Mandanten über vorhandene Wahlrechte und Ermessensspielräume in Handels- und Steuerbilanz mit entsprechenden Handlungsempfehlungen informiert. Wir erstellen Jahresabschlüsse, Zwischenabschlüsse oder Abschlüsse zu besonderen Anlässen (z. B. Gründung, Liquidation, Umwandlung etc.) nach Maßgabe der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Für Unternehmensgruppen fertigen wir konsolidierte Konzernabschlüsse nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften oder internationaler Rechnungslegungsstandards.


Der Auftragsumfang, die Berichterstattung und die Bescheinigung erfolgen in Absprache mit unseren Mandanten im Hinblick auf die Anforderungen der Kreditinstitute, der Finanzämter und der Registergerichte. Soweit der Jahresabschluss für die Vergabe einer Kreditentscheidung von Bedeutung ist, unterstützen wir unsere Mandanten auch gerne bei einem Kreditgespräch.


Jahresabschluss

Unsere Leistungen

  • Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse

  • Einnahme-Überschussrechnungen

  • Konzernabschlüsse

  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

  • Beratung in allen Fragen des Bilanzrechts und Bilanzsteuerrechts und bei der Ausnutzung bilanzieller Wahlrechte

  • Offenlegung im Unternehmensregister

  • E-Bilanz: digitale Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung

  • Übersichtliche Abschlussberichte mit Visualisierungen und Unternehmenskennzahlen

  • persönliche Besprechung des Jahresabschlusses



Kommentare


Die Kommentarfunktion wurde abgeschaltet.
bottom of page